Angebotsnr. 95965
Avicenna-Studienwerk Studierendenförderung
Studierendenförderung/Promotionsförderung:
01.04. (Förderbeginn zum darauffolgenden Wintersemester) und
01.10. (Förderbeginn zum darauffolgenden Sommersemester)
Für die Studierendenförderung können sich Abiturient/innen sowie Studierende bewerben,
Vorausgesetzt werden:
~ überdurchschnittliche schulische/akademische Leistungen
~soziales Engagement
~ eine überzeugende Begründung für die Bewerbung beim Avicenna-Studienwerk
~ Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes oder der Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG
~ Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
~ Studierende haben zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch mindestens 4 Semester Regelstudienzeit zu absolvieren.
~ Zwischen der Bewerbung und dem Master-Antritt muss mindestens ein Semester liegen.
Nicht förderfähig:
~ eine Bewerbung nach Antritt des Masters
~ Studium in Teilzeit
~ Abschlussförderung
Weitere Informationen unter: https://www.avicenna-studienwerk.de/stipendium/
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Ansprechperson
Avicenna-Studienwerk e.V.
Große Hamkenstr. 19
49074 Osnabrück
Deutschland
Tel: +49 541 506 99 14 0
E-Mail: Melden Sie sich bitte an,
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